Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR bringt umfangreiche Nachweispflichten mit sich.
Bei Langebartels+Jürgens und BOXSYS® erhalten Sie die Konformitätserklärung ab sofort automatisiert – ohne Anforderung, direkt mit der Rechnung.
+++ NEWS +++
PPWR-Konformitäts- erklärung: ab sofort automatisch zu jedem Auftrag.

Wir hatten es angekündigt – jetzt ist es umgesetzt: Ab sofort gilt bei uns und unserer Onlinedruckerei BOXSYS®:
- Jeder Auftrag bekommt seine PPWR-Konformitätserklärung – automatisiert aus unserem ERP-System, direkt mit der Rechnungsstellung.
- Kein Anfordern, kein Nachhaken, keine Extraschleife über die Projektmanager:innen.
- Technische Datenblätter mit allen verordnungsrelevanten Kennzahlen unserer Druck- und Verpackungsmaterialien finden Sie gesammelt hier.
Das spart Zeit – bei Ihnen und bei uns. Und es zahlt sich weiter aus: Dieselben Daten brauchen Sie 2028 für die harmonisierte Kennzeichnung und 2030 für die Recyclingfähigkeit wieder.
Was das für Sie bedeutet:
Die rechtliche Verantwortung für das Inverkehrbringen liegt weiterhin bei Ihnen. Wir produzieren Ihre Verpackungen, Faltschachteln und Versandkartons – und liefern die Nachweise dazu.
Alle Fristen und Pflichten haben wir in unserem Blogbeitrag “PPWR – Ihre Pflichten, unsere Nachweise” zusammengefasst.